Das Landesgericht St. P�lten (Nieder�sterreich) hat am 31.03.2010 einem eBay-Nutzer 16.463 Euro Schadenersatz zugesprochen. Dieser hatte im September 2007 bei einem deutschen eBay-Powerseller namens �ML-Agentur� Goldbarren gegen Vorkasse erworben, die dann nicht geliefert wurden. Erst nach dem missgl�cktem Kauf erfuhr der Kunde, dass eBay in den vorausgegangenen Monaten in Mails, Telefonaten und Forenbeitr�gen nachdr�cklich vor diesem H�ndler gewarnt wurde.
Der gesch�digte K�ufer reichte �ber die Anwaltskanzlei Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanw�lte OG (St. P�lten) Klage gegen eBay ein. Prozessvertreterin war RAA Dr. Gabriela Richter. Das Gericht gab der Klage im vollen Umfang statt und f�hrte im Urteil (AZ: 4 Cg 144/08i) aus:
"Die Beklagte w�re aufgrund der Vielzahl von Warnungen, die ihr insbesondere von B. mitgeteilt
wurden, aufgrund des zwischen den Parteien mit Teilnahme an der Versteigerung durch den Kl�ger
geschlossenen Nutzungsvertrages verpflichtet gewesen, die ML-Agentur - trotz des guten Gesch�ftes,
das sie mit ihr machte -, sorgf�ltig zu �berpr�fen und aufgrund der Verst��e gegen die
eBay-Grunds�tze und gegen die Power-Seller-Bestimmungen entsprechend zu sanktionieren. http://...
Die Beklagte haftet daher aufgrund einer an bedingten Vorsatz grenzenden grob fahrl�ssigen
Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten aus ihrem Nutzungsvertrag mit dem
Kl�ger http://... f�r den gesamten eingetretenen Schaden."
.
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http://www.falle-internet.de/de/html/index_a2.php�
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